ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen 4LIVE Production GmbH & Co. KG

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die 4LIVE Production nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für 4LIVE Production unverbindlich, auch wenn 4LIVE Production diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ausschließlich. Diese gelten auch, wenn 4LIVE Production GmbH & Co. KG (nachfolgend „4LIVE Production“ genannt) in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 4LIVE Production Ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.2.
Gegenstand der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Tätigkeiten einer Production Company, auf den Gebieten der Veranstaltungsberatung, Planung und Durchführung sowie Vermietung, Installation (auch Festinstallation) und der dazugehörigen Veranstaltungstechnik.

1.3.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen 4LIVE Production und deren Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn der Auftraggeber seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragliche Leistungen

2.1. Der Auftraggeber wird 4LIVE Production alle für deren Leistungen wesentlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen.

2.2.
Werden auf Weisung des Auftraggebers Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen geändert und/oder unterbrochen, so hat der Auftraggeber 4LIVE Production alle hierdurch anfallenden Kosten zu ersetzen und sie von sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

2.3.
Alle Angebote verstehen sich stets freibleibend und werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von 4LIVE Production gültig. Die als Kalkulation bezeichneten Angebote von 4LIVE Production sind unverbindlich.

3. Fristen und Termine

3.1. Sämtliche Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart werden.

3.2.
Jeder Termin verliert durch spätere, mehr als nur geringfügige Änderungen seitens des Auftraggebers seine Gültigkeit.

3.3.
Kommt es aufgrund nicht rechtzeitiger Überlassung von Materialien oder Informationen oder nicht rechtzeitiger Erteilung von Genehmigungen und Freigaben oder aufgrund mehr als nur geringfügiger Abänderungen des Vertrages, zu einer für 4LIVE Production nicht zumutbaren Erschwerung der Leistungserbringung, so ist 4LIVE Production berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.4.
Sollte 4LIVE Production aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höhere Gewalt, dazu gehören, Naturkatastrophen jeder Art, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Aufruhr, Blockade, Demonstrationen, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Epidemien, Pandemien, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden) Terrorismus, die eine Verringerung der Abnahme oder des  Verbrauchs oder keinen Verbrauch zur Folge haben o.ä. nicht in der Lage sein, die Abnahme der Lieferung/Leistungen entsprechend dem Auftrag durchzuführen, hat 4LIVE Production  das Recht, den Auftrag entsprechend abzuändern, ohne dass daraus dem Lieferanten/Hersteller/Kunden ein Schadenersatzanspruch erwächst. Außerdem wird 4LIVE Production – unbeschadet der sonstigen Rechte – in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die vorgenannten Umstände nicht nur von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung des Bedarfs zur Folge haben. Beide Vertragspartner müssen sich bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt unverzüglich gegenseitig informieren und die Verpflichtungen den veränderten Umständen nach Treu und Glauben anpassen.

4. Abnahme / Gefahrübergang

4.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung und zu dem von 4LIVE Production genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.

4.2.
Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalleistungen bzw. Probeläufen. Dies gilt jedoch nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Auftraggeber als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.

4.3.
Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des abzunehmenden Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4.4.
Kann die Leistung von 4LIVE Production aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, gilt die Leistung von 4LIVE Production als erfüllt.

5. Geheimhaltungspflicht

5.1. 4LIVE Production ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.

5.2.
Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet 4LIVE Production diese zur gleichen Sorgfalt.

5.3.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

5.4.
Gleiches gilt im Umkehrschluss.

6. Kündigung / Rücktritt

6.1. Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

6.2.
Wird seitens des Kunden eine Kündigung ausgesprochen, für die 4LIVE Production keinen Anlass gegeben hat, so bleibt der Kunde verpflichtet die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen. Gleiches gilt in dem Fall, sollte der Kunde die Leistung nicht abrufen bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung verhindern.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Es gelten die laut Angebot schriftlich fixierten Zahlungsmodalitäten.

7.2.
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

7.3.
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

7.4.
Haben die Parteien vereinbart, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt von Seiten des Kunden eine An- bzw. Vorauszahlung zu erfolgen hat, so ist 4LIVE Production berechtigt, bei Ausbleiben derselben an der ihr obliegenden Leistung vollständig ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Anzahlung auszuüben.

7.5.
Weiter ist 4LIVE Production berechtigt, bei Ausbleiben der Anzahlung und einer Verzugslage von mehr als 14 Kalendertagen die Leistungserbringung in Gänze davon abhängig zu machen. Sollten vereinbarte Anzahlungen über diesen Zeitraum hinaus ausbleiben, greift §6.2 dieser AGB und der Kunde hat die vertraglich vereinbarte, vollständige Gegenleistung zu zahlen.

7.6.
Anzahlungen werden nicht verzinst.

7.7.
Im Angebot / Auftrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers angefordert bzw. ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige und/oder verspätete Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerung oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von 4LIVE Production sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von 4LIVE Production und/oder den entsprechenden Fremdbelegen in Rechnung gestellt.

7.8.
Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig.

7.9.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist 4LIVE Production berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. bei Verbrauchergeschäften und 8% p.a. bei Handelsgeschäften über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zu fordern.

7.10.
4LIVE Production ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7.11.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Geltungsansprüche rechtskräftig festgestellt oder von 4LIVE Production anerkannt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist in gleichem Umfang ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet 4LIVE Production dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Auswahl von Dritten und deren etwaigem Verschulden selbst.

8.2.
4LIVE Production haftet lediglich für termin- und qualitätsgerechte Ausführung, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.3.
4LIVE Production haftet nicht für die rechtliche Durchführbarkeit der geplanten Veranstaltung. Die rechtliche Absicherung obliegt dem Auftraggeber.

8.4.
4LIVE Production wird von der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung frei, wenn die Erbringung der Leistung für sie aufgrund höherer Gewalt siehe in Regelung 3.4 dieser AGB und ähnlichen Ereignissen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Kann die Leistung nachgeholt werden, so ist 4LIVE Production verpflichtet, die Leistung später zu erbringen, wenn sie dann noch für den Auftraggeber Sinn macht. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über das Vorliegen solcher Umstände umgehend den jeweils anderen Vertragspartner zu unterrichten.

8.5. Handelt 4LIVE Production bei der Beauftragung hinsichtlich der Auswahl Dritter auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers, so ist jede Haftung seitens 4LIVE Production ausgeschlossen.

8.6.
Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen.

8.7.
Soweit nicht anders vereinbart, haftet 4LIVE Production nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit 4LIVE Production nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.

8.8.
Obliegt 4LIVE Production eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf 10% des vereinbarten Honorars, höchstens 20.000,00 Euro, begrenzt.

8.9.
Wird 4LIVE Production grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

8.10.
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für etwaige Erfüllungsgehilfen von 4LIVE Production.

8.11.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen.

8.12.
Sämtliche Ansprüche gegen 4LIVE Production, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten, falls der Auftraggeber diese im Falle der Ablehnung durch 4LIVE Production oder deren Versicherungsgesellschaft nicht gerichtlich geltend macht.

9. Haftung und Pflichten bei Vermietung

9.1. Gemietete Artikel sind Eigentum der 4LIVE Production GmbH & Co. KG, Am Alten Galgen 19a, 56410 Montabaur oder eines von 4LIVE Production anerkannten Partnerunternehmens.

9.2.
Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe an ihn auf Vollständigkeit, Beschädigungen und ordnungsgemäßen Zustand zu untersuchen. Reklamationen sind unverzüglich nach dieser Überprüfung an den Vermieter zu stellen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Berechtigte Reklamationen werden vom Vermieter durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Der Vermieter hat das Recht mehrmals nachzubessern.

9.3.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem, gereinigtem Zustand vollständig zurückzugeben. Für nicht gesäuberte oder gereinigte Geräte wird zuzüglich eine Reinigungspauschale in Höhe von 50% der Mietgebühr für einen Kalendertag berechnet.

9.4.
Für Fehlmengen, Bruch und Beschädigung, auch an den Transportbehältnissen, hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises, sowie der Mietkosten bis zur Ersatzbeschaffung durch den Vermieter zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet den Diebstahl, die Beschädigung oder Beschlagnahmung durch Dritte der Mietgegenstände unverzüglich anzuzeigen.

9.5.
Der Mieter hat alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen, wie Bereitstellung von Sicherheitspersonal, zum Schutz der Mietgegenstände am Ort der Veranstaltung gegen Diebstahl und Vandalismus sowie Beschädigungen zu treffen.

9.6.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Mieter verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang bei einem anerkannten Versicherungsunternehmen zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Übernahme und Rückgabe ab/an Lager Montabaur zu umfassen.

9.7.
Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß an 4LIVE Production zurückzusenden. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadenersatz den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten. Kommt 4LIVE Production wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes gegenüber einem Dritten in Verzug, hat der Mieter insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes zu übernehmen.

10. Übernachtung, Reise und Verpflegung

10.1. Übernachtungs-, Reise- und Verpflegungskosten des von 4LIVE Production im jeweiligen Auftrag aufgeführten Personals trägt, wenn nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Diese werden je nach Absprache vom Auftraggeber oder von 4LIVE Production vorab gebucht und sind nach den folgenden Voraussetzungen vom Auftraggeber zu bezahlen.

10.2.
Als Grundlage für Übernachtungen gilt: Mindestens 3* Hotel (Venue nah) im Einzelzimmer, 24h Rezeption inkl. Parkplatz, W-Lan und Frühstück.

10.3. Als Grundlage für Reisen gilt:
• Mietwagen sind als Kombi mind. in der Kategorie Mittelklasse zu buchen
• Flüge sind immer mit mind. 1 Gepäckstück und 1 Handgepäck zu buchen.
• Bahnfahrten sind immer als Flex-Ticket zu buchen

10.4.
Bei Nutzung vorhandener Bahncards erlauben wir uns folgende Aufschläge als Nutzungsgebühr zu berechnen:
• Bahncard 25 → +15%
• Bahncard 50 → +30%
• Bahncard 100 → +60% des Std. Flex-Ticket Preis

10.5.
Bei Nutzung von Firmen- oder Privat-PKW wird eine Pauschale von 0,40€/km für Deutschland bzw. 0,50€/km für alle anderen Länder zuzüglich anfallender Kosten wie Maut, Fähren etc. berechnet.

10.6.
Als Grundlage für die Verpflegung gilt: 3 vollwertige, qualitativ hochwertige Mahlzeiten inkl. ausreichend Softdrinks pro Person und Tag.

10.7.
Wenn dieser Pflicht unzureichend nachgekommen wird, berechnen wir die landesüblichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten nach §9 EStG.

10.8.
Bei umfangreichen Reiseorganisationen erlauben wir uns, einen dem Aufwand entsprechenden Zuschlag, als Aufwandentschädigung zu berechnen.

10.9. Reisekosten werden grundsätzlich nach hier beschriebenem Aufwand pauschal abgerechnet. Für den Fall, das der Kunde Einsicht bzw. Kopien dieser Belege vorgelegt haben möchte, ist pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 25€ zzgl. der gesetzlichen MwSt. an 4LIVE Production zu entrichten.

11. Aufrechnung und Abtretung

11.1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderung aufrechnen.

11.2.
Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von 4LIVE Production übertragbar.

12. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

12.1. Diese AGB können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen abgeändert, ergänzt und/oder aufgehoben werden.

12.2.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Erfüllungsort / Gerichtstand

13.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hauptgeschäftssitz der 4LIVE Production.

13.2.
Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist das Amtsgericht Montabaur, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. 4LIVE Production hat das Recht den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtstand zu verklagen.